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Konsumenten lassen sich im Internet gerne von guten Bewertungen inspirieren. Das hat in der Vergangenheit dazu geführt, dass gute Bewertungen von manchen Unternehmen gezielt gefaked wurden. Laut einem Urteil des Münchner Landgerichts gelten Fake-Rezensionen allerdings als rechtswidrig. Erfahre in diesem Beitrag, welchen Hintergrund das Urteil hat, ob gekaufte Bewertungen generell verboten sind und welche Maßnahmen Du ergreifen kannst, um mehr natürliche Kundenbewertungen zu erhalten. Dabei stellt dieser Artikel natürlich keine Rechtsberatung dar, sondern soll Dir nur die Brisanz des Themas vor Augen führen.
Neues Münchner Urteils gegen Fake-Bewertungen
Das Urlaubsportal Holidaycheck, das zum Burda-Konzern gehört, hatte gegen erfundene Bewertungen der Firma Fivestar Marketing geklagt. Das Unternehmen Fivestar Marketing hatte erfundene Bewertungen an verschiedene Hoteliers verkauft, was der Konkurrenz sauer aufstieß. Das Landgericht München urteilte nun, dass Fivestar Marketing keine Rezensionen von Bewertern mehr verkaufen darf, die das bewertete Hotel gar nicht kennen. Doch nicht nur das: Das Unternehmen Fivestar muss auch dafür sorgen, dass alle Fake-Bewertungen, die bereits veröffentlicht wurden, wieder gelöscht werden und es muss dem Burda-Konzern sogar die Urheber der Fake-Bewertungen nennen.
Sind gekaufte Bewertungen jetzt generell verboten?
Laut Website werden von Fivestar „keine Fake-Profile“ und „keine Bots“ genutzt, was in der Branche der Fake-Bewertungen eher selten vorkommt. Statt Bots setzt Fivestar freie Mitarbeiter ein. Dabei verbietet das Urteil des Münchner Landgerichts jedoch nicht grundsätzlich, Bewertungen zu verkaufen. Allerdings dürfen die Rezensionen nicht von Bewertern stammen, die das Objekt gar nicht kennen.
Fivestar und auch andere Unternehmen mit ähnlichem Dienstleistungsangebot wurden aber auch schon von Amazon verklagt und es wurden bereits mehrere einstweilige Verfügungen gegen Fake-Bewertungen erwirkt. Zudem verstoßen positive Fake-Bewertungen von Nicht-Kunden in der Regel gegen die AGB der Bewertungsplattformen und gelten darüber hinaus als wettbewerbswidrig, sodass Abmahnungen von Konkurrenten oder Schadensersatz-Forderungen möglich sind. Es wird wohl nur eine Frage der Zeit sein, bis hier noch weitere Urteile gegen Fake-Bewertungen gefällt werden. Dabei haftet bei Fake-Bewertungen sowohl derjenige, der sie verkauft als auch das Unternehmen, das Fake-Bewertungen kauft und auf dem eigenen Profil veröffentlicht. Es ist also dringend davon abzuraten, Fake-Bewertungen zu kaufen. Stattdessen solltest Du lieber versuchen, mehr echte Bewertungen zu erhalten.
4 Tipps, um mehr echte Kundenbewertungen zu generieren
Fake-Bewertungen sind nach diesem Urteil noch weniger zu empfehlen als sie es vorher schon waren. Deutlich besser ist es, stattdessen auf echte Kundenbewertungen zu setzen und sich hier zu engagieren. Nachfolgend haben wir Dir 4 Tipps zusammengestellt, wie Du mehr echte Kundenbewertungen generieren kannst.
1. Auf den richtigen Plattformen präsent sein
Wenn Kunden Deine Dienstleistungen, Deine Produkte oder Dein Unternehmen allgemein bewerten sollen, müssen sie dazu zunächst einmal die Möglichkeit haben. Deshalb solltest Du auf allen Bewertungsplattformen ein Profil anlegen, wo sich auch Deine Kunden bewegen. Besonders wichtig, um sich im Web zu präsentieren, sind heute in diesem Zusammenhang auch verschiedene Social Media Kanäle, wie Facebook, Twitter usw. Hier bekommst Du durch Likes und positive Äußerungen schnell eine große Reichweite.
2. Kunden nach einer Bewertung fragen
Wer von seinem eigenen Angebot überzeugt ist, der kann seine Kunden auch einfach nach einer ehrlichen Kundenbewertung fragen bzw. sie um eine ehrliche Rezension bitten. Denn es ist ein Phänomen, dass zufriedene Kunden seltener eine Bewertung abgeben als unzufriedene Kunden, die mit einer schlechten Bewertung ihren Frust ablassen wollen. Zufriedene Kunden aufzufordern, eine gute Bewertung zu hinterlassen, ist deshalb ein gutes Mittel, an positive Bewertungen zu kommen. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten, Kunden um eine Bewertung zu bitten, zum Beispiel auf der Dankeseite nach dem Einkauf oder per E-Mail nach Zusendung des Artikels. Dabei sollte die E-Mail mit der Bitte um Bewertung weder zu früh noch zu spät an den Kunden geschickt werden. Ideal sind 3–5 Tage nach Zusendung der Ware, denn hier ist das Kauferlebnis noch aktuell genug, aber der Kunde hatte auch schon Zeit, das Produkt zu testen. Zudem solltest Du in die E-Mail einen direkten Link zur Bewertungsmöglichkeit einbauen, um es dem Kunden so leicht wie möglich zu machen.
3. Bitte um Kundenbewertung wiederholen
Nicht immer erreicht eine Mail mit Bitte um eine Bewertung den Kunden zum idealen Zeitpunkt. Deshalb ist es sinnvoll, in einem gewissen Abstand von ein paar Tagen eine weitere Mail mit der Aufforderung zur Bewertung zu verschicken, wenn der Kunde auf die erste Mail nicht reagiert hat. Wichtig ist, direkt im Betreff zu erwähnen, worum es in der Mail überhaupt geht, um die Öffnungsrate zu erhöhen, wie zum Beispiel „Uns interessiert Deine Meinung: Hinterlasse uns eine Bewertung“ oder „Bist Du zufrieden mit Deinem Einkauf?“.
4. Auf negative Bewertungen professionell antworten
Wer von Kunden sein Unternehmen und seine Produkte ehrlich bewerten lässt, muss auch immer mal mit einer schlechten Bewertung rechnen. Das ist völlig normal und wird Dein Unternehmen nicht gleich in den Ruin stürzen – im Gegenteil sorgt die eine oder andere negative Rezension eher für Glaubwürdigkeit. Sinnvoll ist es aber auf jeden Fall, sich negative Bewertungen zu Herzen zu nehmen und zudem schnell, sachlich und freundlich darauf zu reagieren. So kannst Du Deine Sicht der Dinge darstellen, um Entschuldigung bitten, eine Entschädigung anbieten usw. Niemals solltest Du Dich dazu hinreißen lassen, den Kunden zu beschimpfen, selbst wenn Du die Bewertung unfair findest. Bleibe unbedingt professionell und sachlich. Denn dann kommst Du als Unternehmen trotz negativer Bewertungen sympathisch rüber und neue Kunden werden eher ermutigt, bei Dir zu kaufen oder selbst eine Bewertung abzugeben.
Fazit: Lieber auf echte Bewertungen setzen
Laut einem aktuellen Gerichtsurteil ist es rechtswidrig, Fake-Bewertungen von Bewertern zu veröffentlichen, die im vorliegenden Fall ein Hotel gar nicht kennen. Das lässt sich auch auf andere Fake-Bewertungen übertragen. Zudem können Fake-Bewertungen gegen die AGB von Bewertungsportalen verstoßen und als wettbewerbswidriges Verhalten auch Abmahnungen von der Konkurrenz nach sich ziehen. Deshalb ist es sinnvoller, von gekauften Bewertungen Abstand zu nehmen und lieber nachzuhelfen, mehr echte Kundenbewertungen zu erhalten, indem Du mit Deinem Unternehmen auf den richtigen Plattformen präsent bist, Kunden nach einer Bewertung fragst, gegebenenfalls Deine Bitte um Bewertung wiederholst und auf negative Bewertungen sachlich und freundlich reagierst. Denn so entsteht ein authentisches Bewertungsprofil, was viele Kunden heutzutage sehr zu schätzen wissen.
Michael Feike ist seit über 20 Jahren Online Marketing & SEO-Experte. Im Jahre 2006 gründete er die SEO-effektiv GmbH und ist für das operative Geschäft verantwortlich. In seiner Freizeit ist ihm seine Familie sehr wichtig. Des Weiteren gehören das Motorrad fahren, sowie auch das Angeln zu seinen großen Leidenschaften.