„Back in Stock!“-Alerts: Mit Erinnerungsmails bei den Kunden punkten

von Michael Feike
| Lesedauer 3 Minuten |

Da möchte ein potenzieller Kunde etwas in einem Onlineshop bestellen und bekommt lediglich die Info „leider derzeit nicht lieferbar“. Kein Wunder, wenn er enttäuscht den Onlineshop wieder verlässt und sich woanders auf die Suche begibt. Natürlich lässt es sich nicht vermeiden, dass einzelne Artikel kurzzeitig mal nicht lieferbar sind. Aber Du kannst dafür sorgen, dass der Kunde zurückkehrt und doch noch für Umsatz in Deinem Onlineshop sorgt. Wie das geht? Das liest Du in diesem Artikel.

„Back in Stock“-Alerts zur Umsatzsteigerung nutzen

Kennst Du das? Da hast Du endlich den richtigen Pullover gefunden und stellst frustriert fest, dass er in Deiner Größe derzeit nicht lieferbar ist. Wäre es da nicht schön, wenn man Dir sagen würde, wann er wieder zu haben ist? Vielen Kunden in Deinem Shop geht es genauso. Das ist Deine Chance, die E-Mail-Adresse des Interessenten zu erhalten und sein Kaufinteresse aufrecht zu erhalten. Dazu musst Du auf Deiner Produktseite einfach die Möglichkeit installieren, dass der Kunde seine Mailadresse angibt, um dann per Mail darauf aufmerksam gemacht zu werden, wenn das gewünschte Produkt wieder lieferbar ist. Solch ein „Back in Stock“-Alert, das Du gerne auch „Wieder lieferbar!“-Mail nennen kannst, erinnert den Kunden an sein Kaufinteresse und kann ihn motivieren, das Produkt zu einem späteren Zeitpunkt doch noch zu kaufen und damit Deinen Umsatz zu steigern.

Da der Kunde durch seine Mail-Adresse der Zusendung der „Wieder lieferbar!“-Mail zugestimmt hat, weil er das Produkt gerne kaufen will, nimmt er solche „Back in Stock”-Alerts nicht als Werbung wahr, sondern als freundliche Erinnerung und guten Service. Und da diese Mails Bezug auf ein konkretes Wunschprodukt nehmen, sind die Öffnungs-, Klick- und Conversionsrate hier besonders hoch.

Auch wenn Dein Onlineshop das Produkt doch nicht mehr liefern kann, könntest Du das dem Kunden mitteilen und ihm ähnliche Produkte oder einen Gutschein als Entschuldigung anbieten. Durch diesen E-Mail-Kontakt kann wiederum das Interesse des Kunden geweckt werden, Deinen Onlineshop erneut aufzusuchen.

Alerts per E-Mail nicht nur für Onlineshops sinnvoll

Alerts lassen sich nicht nur für herkömmliche Onlineshops nutzen. Auch andere Unternehmen können von solchen Erinnerungsmails profitieren. Dabei können verschiedene Alerts-Varianten unterschieden werden. Nachfolgend werden die wichtigsten Alerts anhand eines Beispiels kurz beschrieben:

  • „Back in Stock“-Alerts: Der Onlineshop erinnert Dich, dass die gewünschte Hose wieder in Deiner Lieblingsfarbe lieferbar ist.
  • „Price Drop“-Alerts: Das Preisvergleichsportal informiert Dich, wenn der Preis für ein bestimmtes Produkt gesunken ist.
  • „Neue Angebote“-Alerts: Das Yoga-Studio macht Dich darauf aufmerksam machen, dass demnächst ein neuer Poweryoga-Anfängerkurs startet.
  • „Neue Kategorie-Angebote“-Alerts: Das Online-Reisebüro verkündet Dir, dass für das gewünschte Reiseland wieder neue Last-Minute-Angebote verfügbar sind.
  • Status-Alerts: Der Konzertveranstalter erinnert Dich, dass die Tickets für das gewünschte Konzert jetzt verfügbar sind.
  • Erinnerungs-Alerts: Ein Onlineshop für Verbrauchsprodukte, zum Beispiel Kosmetik oder Schreibwaren, erinnert Dich, dass Du wieder nachbestellen musst.

Wichtig: Alerts per Mail immer rechtskonform verwenden!

Wie bei jeglicher Werbung gilt, dass man sich auch im E-Mail-Marketing an die rechtlichen Rahmenbedingungen halten muss. Denn um Werbemails zu verschicken, bedarf es der ausdrücklichen und aktiven Einwilligung durch den Empfänger. Dazu sollte die Einwilligung mit dem doppelten Opt-In-Verfahren eingeholt und unbedingt auf das Widerrufsrecht der „Back in Stock“-Alerts hingewiesen werden.

Fazit: Alert-Benachrichtigungen bieten großes Trigger-Potenzial!

Alerts sind Trigger-Mails, die automatisiert versendet werden, um an vorhandenes Kundeninteresse anzuknüpfen. Sie sorgen dafür, dass der Kunde auf dem Laufenden gehalten wird, indem er zum Beispiel benachrichtigt wird, sobald ein gewünschtes Produkt wieder lieferbar ist. So soll er animiert werden, das Produkt doch noch zu kaufen.

Um eine Erinnerungsmail zu erhalten, muss der Kunde seine Mailadresse angeben und per rechtskonformem Opt-In-Verfahren der Zusendung der Mails aktiv zustimmen. Durch diese Freiwilligkeit sind die Öffnungs-, Klick- und Conversionsrate solcher Mails besonders hoch.

Dabei werden solche Alerts nicht nur bei Onlineshops zur Umsatzsteigerung eingesetzt, sondern können in Form von „Price Drop“-Alerts, „Neue Angebote“-Alerts, Status-Alerts, Erinnerungs-Alerts usw. in vielen Branchen sinnvoll Anwendung finden.

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