PSD2 – Kaufabbruchrisiko im Onlineshop senken

von Michael Feike
| Lesedauer 3 Minuten |

Seit rund einem Monat gilt die sogenannte Payment Services Directive 2 (PSD2). Mit dieser Zahlungsdienstleisterrichtlinie soll der Zugang von Nicht-Banken zur Payment- und Finanz-Branche vereinfacht und die Sicherheit für die Kunden im E-Commerce erhöht werden. Doch was verbirgt sich hinter der Abkürzung PSD2 genau? Was ist in diesem Zusammenhang unter der genannte Zwei-Faktor-Authentifizierung zu verstehen? Welche Risiken ergeben sich dadurch für den E-Commerce und wie kannst Du ihnen entgegenwirken?

Was bedeutet Payment Services Directive 2 (PSD2)?

Die Payment Services Directive 2 ist eine Richtlinie der Europäischen Kommission, um die Geschäfte von Finanzinstituten und Third Party Providers (TPPs) zu regulieren und für mehr Wettbewerb und Sicherheit im europaweiten Zahlungsverkehr zu sorgen.

Seit dem 14. September 2019 muss demnach bei der Anmeldung im Online-Banking ein zusätzlicher Sicherheitsfaktor eingeben werden, was 2-Faktor-Authentifizierung genannt wird. Die Verwendung von iTAN-Liste ist hingegen nicht mehr möglich.

Was bedeutet Zwei-Faktor-Authentifizierung?

Die Zwei-Faktor-Authentifizierung ist ein wichtiger Aspekt der „Strong Customer Authentification“ (SCA) für den Online-Zahlungsverkehr. Dazu müssen Online-Zahlungen fortan immer mit zwei unabhängigen Attributen bestätigt werden. Dabei werden die Attribute in verschiedene Kategorien eingeteilt:

  • Wissen (PIN oder Passwort)
  • Inhärenz (Fingerabdruck oder Gesichtserkennung)
  • Besitz (Smartphone, Bankkarte, TAN-Generator)

Für das Log-in beim Onlinebanking, für Online-Überweisungen oder für den Zahlungsverkehr via Zahlungsauslösedienst muss neben dem Passwort also fortan immer auch eine zweite Authentifizierung erfolgen.

Folgende Zahlungen sind nicht von der EU-Richtlinie PSD2 betroffen:

  • Zahlungen bis 30 € brauchen keine zweite Bestätigung.
  • Transaktionen von 30–500 € sind nicht betroffen, wenn das verwendete Zahlungsmittel eine genau definierte Betrugsquote nicht übersteigt.
  • Wiederkehrende Zahlungen wie SEPA und Abonnementzahlungen bedürfen keiner zweiten Authentifizierung.
  • Vorerst sind auch Kreditkartenzahlungen noch ausgenommen.

Und was bedeutet das für Onlineshops?

Durch die jetzt möglichen Kontoschnittstellen können Onlineshops ihren Kunden zwar einerseits viele verschiedene Bezahlverfahren ermöglichen. Andererseits kann die Zwei-Faktor-Authentifizierung für die Kunden eine weitere Hürde in der Customer Journey sein, sodass es eher zu Kaufabbrüchen kommen kann.

Wer einen Onlineshop hat, sollte entsprechend möglichst viele verschiedene Bezahlverfahren anbieten, damit der Kunde das für ihn bequemste Verfahren auswählen kann. Hier kommt auch der klassische Kauf auf Rechnung wieder ins Spiel, der für den Kunden einen großen Anreiz bietet. Als Onlinehändler kann man sich bei dieser Bezahlmethode inzwischen gut absichern, indem ein Payment-Service-Provider beauftragt wird, der nicht nur die Abwicklung übernimmt, sondern sich auch um offenstehende Forderungen kümmert.

Benutzerfreundlichkeit wirkt Kaufabbrüchen entgegen

Da die Gefahr von Kaufabbrüchen durch das kompliziertere Zahlverfahren vermutlich steigen wird, solltest Du zumindest den Rest der Customer Journey in Deinem Onlineshop möglichst kundenfreundlich gestalten:

  1. Bei der Produktsuche sollte sich der Kunde durch eine übersichtliche Navigation, durchdachte Produktkategorien, eine gute Suchfunktion und gezielte Produktfilter möglichst schnell zurechtfinden.
  2. Produktbilder und die Produktbeschreibung sollten möglichst ansprechend sein und alle wichtigen Informationen zum Produkt preisgeben.
  3. Deutliche Call-to-Actions, wie „In den Warenkorb legen“, sollten den Kunden zum Handeln motivieren.
  4. Der Warenkorb sollte gut zu finden sein und die Möglichkeit bieten, einzelne Produkte zu löschen oder die gewünschte Anzahl zu erhöhen.
  5. Sinnvoll ist es auch, den Warenkorb mit Buttons „Zurück“ und „Weiter einkaufen“ auszustatten.
  6. Zudem sollten wichtige Informationen zu Versandkosten, Zahlmethoden, Rückgaberecht oder Rücksendemöglichkeiten gut auffindbar sein.
  7. Der Bestellvorgang sollte insgesamt sehr schlank gehalten werden und nur die unabdingbaren Daten für die Bestellung sollten abgefragt werden.
  8. Zu guter Letzt sollte der Kunde selbst entscheiden können, ob er ein Kundenkonto anlegen und seine Daten speichern oder als Gast bestellen will.

Fazit: Usability für Onlineshops jetzt noch wichtiger

Die Payment Services Directive 2 ist eine neue Richtlinie für sichere Onlinezahlungen. Seit Mitte September 2019 gilt, dass für den Zahlungsverkehr in den meisten Fällen eine Zwei-Faktoren-Authentifizierung vonnöten ist, indem beispielsweise ein Passwort und zusätzlich eine Tan vorliegen muss, um die Zahlung auszulösen. Durch die PSD2 ist es Onlineshops möglich, ihren Kunden viele sichere Zahlungsmethoden zur Auswahl zu stellen. Allerdings kann die Zwei-Faktoren-Authentifizierung den Bestellprozess verkomplizieren, sodass es zu mehr Kaufabbrüchen kommen kann. Um dem entgegenzuwirken, sollte zumindest die restliche Usability im Onlineshop stimmen, sodass die Kunden möglichst wenige Hürden bis zum Abschluss des Kaufprozesses zu überwinden haben.

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